Seit dem 1. September 2007 schreibt die Bundesagentur für Arbeit ihren Auftragnehmern die Nutzung des eMaw-Verfahrens für die Durchführung von betreuungsintensiven Bildungsmaßnahmen für Jugendliche vor.
Was zunächst als erzwungenes und damit unbeliebtes Verfahren sowohl auf Träger- als auch auf Agentur-Seite für einige Aufregung und Widerstände gesorgt hat, trägt zwischenzeitlich Früchte: Mit eMaw wurde erstmalig ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Kommunikation zwischen Träger und Agenturen eingeführt, das den Informationsaustausch beschleunigt und das Berichtswesen der Träger gegenüber der Arbeitsagentur erheblich vereinfacht.
Die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w) entwickelt sich ständig weiter. Veränderungen haben wir z.T. im Kapitel Historie dokumentiert und auch innerhalb der Texte auf Neuerungen hingewiesen.
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