Ein Auszug aus dem fachlichen Infopaket (Prozessablauf eM@w Trägersicht) in letzten gültigen Fassung (März 2011):
"Der Bildungsträger ist nach § 318 Abs. 2 Satz 2 SGB III verpflichtet, eine Beurteilung über das Verhalten und die Leistung des Teilnehmers zu erstellen und an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln. Die Beurteilung erfolgt in Form einer standardisierten LuV. Die Qualifizierungs- und Förderplanung dient dem Bildungsträger zur Dokumentation des Maßnahmeverlaufes. Die LuV stellt einen Auszug aus dieser dar. Dies bedeutet, dass eine LuV nicht die gesamte Qualifizierungs- und Förderplanung darstellt, sondern nur die für die Beratungsfachkraft wesentlichen Informationen beinhaltet. Diese Informationen sind inhaltlich so aufzubereiten, dass Sie von der BFK zur Entscheidungsfindung genutzt werden können."
ABES/Objects bietet dementsprechend Eintragungsmöglichkeiten, die den gesamten Qualifizierungsplan darstellen als auch die Möglichkeit, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) auf den genannten standardisierten Formularen auszugeben.
Die folgenden Abbildungen können von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abweichen, da jede Institution die Masken (hier für Beurteilungen und Zielvereinbarungen) frei gestalten kann. Unsere Beispiele stellen insofern eine Empfehlung dar.