Netto und Brutto
Sie können bei Ihren Forderungen in Nettobeträgen rechnen, um z.B. etwaige Rundungsfehler zu vermeiden.
Dazu setzen Sie im Rechnungsposten die Eigenschaft<NettoBetraege>:
Preise und Beträge im Vertragsposten sind auf diese Weise netto. Aber abhängig vom Mehrwertsteuersatz werden diese Beträge dann als Brutto fakturiert,
wie an der Prüfberechnung zu erkennen ist.