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Netto und Brutto

Sie können bei Ihren Forderungen in Nettobeträgen rechnen, um z.B. etwaige Rundungsfehler zu vermeiden.

Dazu setzen Sie im Rechnungsposten die Eigenschaft<NettoBetraege>:

Preise und Beträge im Vertragsposten sind auf diese Weise netto. Aber abhängig vom Mehrwertsteuersatz werden diese Beträge dann als Brutto fakturiert,

wie an der Prüfberechnung zu erkennen ist.