Faktura und Buchführung
Zertifikat zur Signatur von Rechnungen

Bis in das Jahr 2011 hinein war es Pflicht, für die elektronische Rechnung per Email die Digitale Signatur zu verwenden. Durch das Steuervereinfachungsgesetz wurde das umständliche Verfahren, die elektronische Rechnung mit der Digitalen Signatur zu versehen, aufgehoben. Allerdings können die Digitale Signatur weiterhin angewendet werden, um die drei Hauptforderungen "Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit" für die elektronische Rechnung zu gewährleisten.

 Im Folgenden zeigen wir, wie Sie das Zertifikat zum Signieren einer Rechnung installieren und anwenden.