Seit dem 01. November 2013 funktionieren Lastschriften und Überweisungen im europäischen Wirtschaftsraum im sogenannten SEPA-Verfahren. Ab dem 01. Februar 2012 werden sie verbindlich als einziges Verfahren. Siehe dazu auch: SEPA („Single Euro Payments Area")
Im Folgenden erfahren Sie
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wie Sie ABES auf SEPA umstellen und Ihre GläubigerNr. eintragen
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wie Sie bestehende Bankverbindungen in IBAN und BIC umwandeln und prüfen
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wie Mandatsnummern generiert werden
Umstellen auf SEPA
Die betreffenden Einstellungen, um generell zum SEPA-Verfahren zu wechseln, finden Sie bei
Einrichtung ðUnternehmen ðMandant ðBuchführungssystem konfigurieren ðZahlungsverkehr:
Hier wechseln Sie zu SEPA und fügen Ihre Gläubigeridentifikationsnummer ein.
Darüber hinaus können Sie im unteren Abschnitt, "Regeln für Lastschriften", neben der normalen "Basislastschrift" auch die "COR1-Lastschrift" einstellen, die bereits am Folgetag gutgeschrieben werden soll. Bislang sind dafür keine besonderen Gebühren von den Banken verlangt worden. (Mai 2014)
Bestehende Bankverbindungen SEPA-fähig machen und prüfen
Sie können bei jedem Debitor einzeln die Kontonummer überprüfen, ggf. korrigieren und erneut überprüfen - bis zur Gültigkeit.
Sie können jedoch ebenso alle Bankverbindungen mit einem Mal überprüfen und danach die fraglichen durch Doppelklick öffnen:
Zu dieser Ansicht gelangen Sie über die Startseite ðMeine Ansicht ðBankverbindungen.
Erstellen der Mandatsreferenznummern
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MandatsReferenz wird über den betreffenden OP automatisch generiert:
- Anmeldung.SEPAMandatsReferenz
ReadOnly, Berechnet aus Anmeldung.Debitor.KontoNr - Anmeldung.Teilnehmer.MatrikelNr (beides muss vorhanden sein)
- VertragsPostenKurs.SEPAMandatsReferenz
Manuelle Eingabe, keine Berechnung- VertragsPostenAnmeldung.SEPAMandatsReferenz
ReadOnly, Berechnet aus Anmeldung.Debitor.KontoNr - Anmeldung.Teilnehmer.MatrikelNr (beides muss vorhanden sein)
Diese Eigenschaften stehen auch als Seriendruckfelder zur Verfügung, um sie z.B. in einen Teilnehmervertrag mit aufnehmen zu können.
Kennzeichnung der Lastschrift
Lastschriften werden automatisch gekennzeichnet.
Sie werden bei ersten Versand als Erstlastschriften gekennzeichnet. Weiteres Versenden (z.B. in den Folgemonaten) erzeugt eine Kennzeichnung als Folgelastschrift.
Erst wenn sich die Debitoren- oder Gläubigerbankverbindung ändern sollte, wird als zunächst wieder eine Erstlastschrift erzeugt.
Auf diese Weise wird eine Zurückweisung der Lastschrift aus technischen Gründen vermieden.