ABES/Objects: BAMF InGe Online
Anmeldung im Erst- und Wiederholerverfahren

Zukünftige Teilnehmer müssen beim BAMF gemeldet werden.

In ABES/Objects verfahren Sie folgendermaßen:

Nachdem Sie eine Anmeldung des betreffenden Teilnehmers auf den richtigen IK-Kurs vorgenommen haben, verfügt die Maske <Anmeldung> über ein neues Register "BAMF":

Mit Klicken des Schalters "Erstanmeldung aufnehmen" bzw. "Wiederholer anmelden" werden Sie Schritt für Schritt zur vollständigen Meldung geführt.
Dieses Geleit sorgt für eine lückenlose Angabe aller notwendigen Daten:

Durch Geburtsdatum und einer Kennziffer bzw. Kundennummer identifiziert das BAMF den Teilnehmer. Hier müssen Sie festlegen, welche der eingetragenen Kennziffern dazu beitragen soll. Die Auswahlliste beinhaltet eine Auswahl der eingetragenen Ziffern. Bevorzugt wird die BAMF-PK.

Es folgt nach "weiter >" die Kontrolle der Anschrift:

Bei der Erstanmeldung sind dann einige grundsätzliche Daten vonnöten:

- Es ist eine offizielle Liste der Staatsangehörigkeiten hinterlegt. Dazu das BAMF:

"Im Rahmen der Anmeldung werden aktuelle Personendaten übermittelt, um die bereits beim Bundesamt hinterlegten Daten zu ergänzen. Insbesondere ist die Staatsangehörigkeit zu übermitteln. Zur Identifikation der Staatsangehörigkeit wird der Schlüssel des statistischen Bundesamtes verwendet. Bei der Anmeldung soll die aktuelle Wohnadresse des Teilnehmers übermittelt werden. Die Angabe einer abweichenden Postanschrift ist nicht erlaubt."

- Die Bildungsgrade lt. ESCED (s.a. Monika Kehr, Anlage V).

- Ohne Schulabschluss hier die Anzahl der Schuljahre.

- Hier ist der BAMF-Katalog der Schreibkundigkeit hinterlegt.

- "Niederschwellig" bedeutet hier "nicht voll leistungsfähig" - eine eigenständige Einschätzung des Trägers.

- Liegt keine Berechtigung auf Förderung vor, kann auf den Einstufungstest verzichtet werden.

- Kostenbeteiligung bzw. Grund der Befreiung werden eingetragen. Selbstzahler werden bei der Kursanmeldung mitgezählt aber deren Daten nicht
  übertragen.

- Beim Eintragen des Einstufungstests trägt sich die eigene Trägernummer von selbst ein. Sie können sie nicht weglassen.

Sind die Daten bis hierhin kontrolliert vollständig, kann gesendet werden:

Die Reaktion des BAMF folgt umgehend - wie im Kapitel "BAMF-Rückmeldungen" beschrieben.