Nichtantritt des Teilnehmers
Der AGH-Träger soll in der Lage sein, mit einem Ereignis „Nichtantritt“ dem JC mitzuteilen, dass der bereits im Anmeldeprozess „aufgenommene“ Teilnehmer die Maßnahme nie angetreten hat. Das Ereignis vom Träger soll dem Jobcenter lediglich mitteilen, dass es zu einem „Nichtantritt“ gekommen ist, keine weiteren Angaben.
Als Antwort des JC wird eine AGHBestaetigung oder eine AGHAblehnung erwartet.