aoTeilnehmerauskunft
Gemäß Art.15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat jede Person das Recht auf Einsichtnahme aller sie bettreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten. Für die betroffenen Institutionen kann dies eine Menge Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, um dieser Auskunftsprlicht nachzukommen. Rackow-Software hat dafür eine ready-to-use Online-Anwendung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, dass jeder betroffene Person in Echzeit alle sie betreffenden Daten jederzeit eingesehen werden können.
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